02/09/2026
08:00
TFA-Akademie GmbH
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3) ist das Unternehmen verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Die Prüfung zur Feststellung der elektrischen Sicherheit ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel können durch befähigte Personen oder durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Eine befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Gemäß der Technischen Regel für Betriebssicherheit „Befähigte Personen – Besondere Anforderungen – Elektrische Gefährdungen“ – TRBS 1203 Teil 3 muss die befähigte Person für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (Arbeitsmittel) zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine andere für die Prüfaufgabe vergleichbare elektrotechnische Qualifikation besitzen (z.B. Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten).
Inhalte:
Abschluss:
TFA – Zertifkat
„befähigte Person zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“
Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre, nachgewiesene Berufsausbildung als Elektrofachkraft oder Lehrgangsnachweis Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Veranstaltungsort:
TFA Akademie GmbH,
Nonnenhofer Straße 24, 17033 Neubrandenburg
Lehrgangszeiten:
08.00 Uhr – 15.00 Uhr
Übernachtung:
Wir reservieren gerne für Sie im Parkhotel Neubrandenburg (bei Bedarf)
Zeitraum:
02.-03.09.2026 (2 Lehrgangstage)
Teilnehmeranzahl:
max. 12 Teilnehmer pro Lehrgang (Mindestteilnehmerzahl 4)
Preis pro Teilnehmer:
490,00 € zzgl. MwSt incl. Mittagessen und Lehrgangsgetränke
Ansprechpartner für Ihre Buchung:
Sabine Höbel, Telefon: 0395-35 88 116, Mail: anmeldung@tfa-akademie.de
Alexander Stelter, Telefon: 0395-35 88 118, Mail: anmeldung@tfa-akademie.de
Teilnahmebedingungen:
Es gelten die Teilnahmebedingungen der TFA-Akademie.
Sollte die Veranstaltung wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl nicht stattfinden, werden bereits angemeldete Teilnehmer automatisch auf den nächsten Termin gebucht.
* Für den Business-to-Business = B2B Bereich stellen wir eine Nettorechnung aus.