28/04/2026
08:00
TFA-Akademie GmbH
Lehrgangsbeschreibung:
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.
Das Unternehmen hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen (§5,6 u. §10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“ sowie Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Ausgabe: Mai 2018; Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“.
Ziele der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten. Es empfiehlt sich, diese Unterweisung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Kürzere Abstände können erforderlich werden, wenn neue Arbeitsverfahren eingesetzt werden oder sich die Brandgefährdungen ändern (DGUV Information 205-023).
Theoretische Inhalte:
praktische Inhalte:
Abschluss:
Teilnahmebestätigung
Teilnahmevoraussetzungen:
Keine
Veranstaltungsort:
TFA Akademie GmbH,
Nonnenhofer Straße 24, 17033 Neubrandenburg
Lehrgangszeiten:
08.00 Uhr – 12.00 Uhr ( 2 x 45 min + praktische Übung)
Teilnehmeranzahl:
max. 18 Teilnehmer pro Lehrgang (Mindestteilnehmerzahl 4)
Preis pro Teilnehmer:
120,00 € zzgl. MwSt
Ansprechpartner für Ihre Buchung:
Sabine Höbel, Telefon: 0395-35 88 116, Mail: anmeldung@tfa-akademie.de
Alexander Stelter, Telefon: 0395-35 88 118, Mail: anmeldung@tfa-akademie.de
Teilnahmebedingungen:
Es gelten die Teilnahmebedingungen der TFA-Akademie.
Sollte die Veranstaltung wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl nicht stattfinden, werden bereits angemeldete Teilnehmer automatisch auf den nächsten Termin gebucht.